Unsere Garantien
Unsere Garantien:
| Unsere Garantie: ohne Tierversuche | |||||||||||
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| Unsere Garantie: für Vegetarier und Veganer geeignet | |||||||||||
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| Unsere Garantie: aus kontrolliertem BIO-Anbau | |||||||||||
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Vergleich der Tierschutzkriterien von drei Kosmetik-Positivlisten
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Europäische Koalition zur Beendigung von Tierversuchen: Humane Cosmetic Standard |
BDIH, Bundesverband deutscher Industrie- und Handelsunternehmen für Arzneimittel, Reformwaren, Nahrungsergänzungsmittel und Körperpflegemittel: Kontrollierte Naturkosmetik |
Deutscher Tierschutzbund: Kosmetik-Positivliste |
| Müssen die Richtlinien für alle Kosmetik-Produkte einer Firma und die verwendeten Inhaltsstoffe eingehalten werden? | Ja, mit Ausnahmen von Inhaltsstoffen, die auch zu anderen Zwecken verwendet werden* | Nein, Hersteller lässt nur einzelne Produkte auszeichnen*** | Ja |
| Gibt es einen festen Stichtag, ab wann Produkte und Inhaltsstoffe nicht mehr im Tierversuch getestet sein dürfen? | Nein, frei vom Kosmetikhersteller wählbar | Ja, 01.01.1998 | Ja, 01.01.1979 |
| Sind Rohstoffe erlaubt, deren Gewinnung mit Tierquälerei (z.B. Bärengalle), Artenschutzprobl. (z.B. Schildkrötenöl) verbunden ist, oder für die Tiere eigens getötet werden (z.B. Cochnillefarbstoff, Seidenpulver) ? | Ja, z.T. werden diese Aspekte als Zusatzkritereien geführt | Ja | Nein |
| Dürfen Rohstoffe von toten Tieren verwendet werden? | Ja, z.T. wird dieser Aspetk als Zusatzkriterien geführt | Ja, außer von Wirbeltieren | Nein Ausnahmen gekennzeichnet** |
| Darf eine wirtschaftliche Abhängigkeit von Unternehmen, die Tierversuche durchführen, bestehen? | Ja | Ja | Nein |
| Wie erfolgt die Kontrolle über die Einhaltung der Kriterien? | Kosmetikhersteller etabliert sein eigenes Kontrollsystem, das er extern prüfen lässt | Derzeit nicht bekannt, ob und wie die Einhaltung der "Tierversuchsfreiheit" kontrolliert wird | Durch den Deutschen Tierschutzbund |
| Wie häufig finden die Kontrollen statt? | Alle drei Jahre | Nicht bekannt | Kontinuierlich |
| Wie sind die Produkte gekennzeichnet? | ![]() | ![]() | Es besteht keine Kennzeichnungspflicht. Mitglieder des IHTK tragen dieses Signet.**** |
* Inhaltsstoffe können, auch wenn sie nach dem festgesetzten Stichtag für einen anderen Bereich im Tierversuch getestet wurden, von Kosmetikherstellern verwendet werden z.B. für Chemikalien und chemische Arzneitmittel!!! Das bedeutet im Klartext dass diesem Kosmetikherstellern nach wie vor alle Rohstoffe "frisch" aus dem Tierversuch zu Verfügung stehen. Dies ist ein Fußtritt für alle die Tierversuche abschaffen wollen, ein Verrat an den Tieren und eine Blendung des Verbrauchers. Insgesamt ein verhängnisvoller Rückschritt.
** Diese Richtlinie des Deutschen Tierschutzbundes wurde erst 1998 eingeführt. Firmen, die bereits vorher auf der Kosmetik-Positivliste standen, und nicht auf einen Rohstoff vom toten Tier verzichten konnten, sind gekennzeichnet. Bei den Inhaltsstoffen handelt es sich um Gelatine und Gallenflüssigkeit (für ein Waschmittel) aus dem Schlachthof.
*** Das bedeutet und wird wohlweislich in den Veröffentlichungen nicht erwähnt dass 60% der Produktpalette eines Herstellers tierversuchsfrei sein sollten, die restlichen 40% dürfen durchaus Rohstoffe aus Tierversuchen beinhalten! Ausgenommen sind lediglich die Firmen, die auf der Positivliste des Deutschen Tierschutzbundes stehen (100% tierversuchsfrei und fast 100% vegan) und nebenbei das Logo des BDIH tragen.
**** Die Firmen die dieses Emblem tragen sind zusätzlich zur Positivliste des Deutschen Tierschutzbundes Mitglied beim IHTK (Internationaler Herstellerverband gegen Tierversuche in der Kosmetik e.V.). Die Mitgliedschaft beim IHTK ist nicht zwingend, ausschlaggebend für die Tierversuchsfreiheit sind die Richtlinien des Deutschen Tierschutzbundes.
Es bleibt dabei: Nur die Positivliste des Deutschen Tierschutzbundes ist für den überzeugten Tierversuchsgegner und Tierschützer die maßgebliche Richtlinie.











Es besteht keine Kennzeichnungspflicht. Mitglieder des IHTK tragen dieses Signet.****
